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Founder-Programm AGB (Arbeitsentwurf)
Version 2.0 · Last updated: 2026-07-31
Arbeitsentwurf – nicht zur Veröffentlichung
Dieses Dokument ist ein Arbeitsentwurf und dient ausschließlich der internen Abstimmung. Es ist nicht zur Veröffentlichung bestimmt und stellt keine Vertragsgrundlage ohne vorherige rechtliche Prüfung dar. Die Founder-Unit-Struktur und die damit verbundenen Rechte sind noch nicht final definiert und noch nicht rechtlich geprüft.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Founder-AGB“) regeln die Teilnahme am Founder-Programm der Global Ventures Ecosystem OÜ. Sie beschreiben die Natur des Programms, die Rolle der Founder Unit sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten.
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Founder-AGB gelten zwischen der Global Ventures Ecosystem OÜ, Registrierungscode 17530096, Narva mnt 5, 10117 Tallinn, Estland (nachfolgend „GVE“), und der natürlichen oder juristischen Person, die am Founder-Programm teilnimmt (nachfolgend „Founder“).
Mit der Teilnahme am Founder-Programm erkennt der Founder diese Founder-AGB als verbindlich an.
2. Das Founder-Programm — Beschreibung und Natur
Das Founder-Programm ist eine Teilnahme- und Mitgliedschaftsinitiative des Global Venture Ecosystem. Es verbindet internationale Unternehmer, Gründer und Visionäre mit dem gemeinsamen Ziel, ein langfristiges Venture-Ökosystem aufzubauen.
Das Founder-Programm ist ausdrücklich kein Investmentprodukt, keine Kapitalanlage und kein Finanzinstrument. Es dient der Mitgestaltung und Zugehörigkeit, nicht der Kapitalvermehrung.
3. Die Founder Unit — Definition und Rechte
Die Founder Unit ist die vertragliche Teilnahme- und Mitgliedschaftseinheit des Programms. Sie drückt die Rolle des Founders als früher Teilnehmer und Mitgestalter des Ökosystems aus.
Die Founder Unit gewährt insbesondere:
- die Rolle als früher Teilnehmer und Mitgestalter des Ökosystems,
- die Zugehörigkeit zu einer internationalen Founder-Community,
- den Zugang zu strategischen Informationen und Updates,
- den Zugang zu zukünftigen Ecosystem-Projekten, Services und Infrastruktur nach Maßgabe von GVE.
4. Ausdrücklich nicht gewährte Rechte
Der Founder-Status vermittelt für sich allein keine gegenwärtigen wirtschaftlichen Ansprüche. Insbesondere werden derzeit nicht gewährt:
- keine Beteiligung am Kapital, am Gewinn oder am Vermögen von GVE oder ihrer Projekte,
- keine Gewinn-, Renditen-, Zins- oder Ausschüttungsansprüche,
- keine Ertragsgarantien und keine finanziellen Versprechen jeglicher Art,
- keine Stimm-, Kontroll- oder Gesellschafterrechte,
- keine Ansprüche auf Rückzahlung geleisteter Beiträge, soweit gesetzlich zulässig.
5. Leistungen von GVE
GVE bemüht sich, den Foundern die im Programm beschriebenen Leistungen bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere die Aufnahme in das Ökosystem, der Zugang zur Founder-Community, Networking-Möglichkeiten, strategische Updates sowie der Zugang zu zukünftigen Services und Infrastruktur.
Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungen können sich im Zuge der Weiterentwicklung des Ökosystems ändern. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Leistung besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Pflichten und Verhaltensstandards der Founder
Founder verpflichten sich zu einem respektvollen, integren und rechtskonformen Verhalten innerhalb der Community und gegenüber GVE, ihren Partnern und Projekten.
Vertrauliche Informationen sind vertraulich zu behandeln. Founder unterlassen jede Handlung, die dem Ansehen oder den Interessen des Ökosystems schadet.
7. Laufzeit und Beendigung
Die Teilnahme am Founder-Programm beginnt mit der Aufnahme durch GVE und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nicht anders vereinbart.
Beide Parteien können die Teilnahme unter Einhaltung angemessener Fristen beenden. GVE kann die Teilnahme bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Founder-AGB mit sofortiger Wirkung beenden.
8. Haftungsbeschränkung und Disclaimer
Global Ventures Ecosystem OÜ macht keine Investitionsversprechen, keine Renditeversprechen und keine Ertragsgarantien. Die dargestellten Projekte und Leistungen beschreiben ausschließlich Tätigkeits- und Interessensfelder.
Die Haftung von GVE ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Für zukünftige Entwicklungen des Ökosystems wird keine Gewähr übernommen.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
GVE verarbeitet personenbezogene Daten der Founder im Einklang mit der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzerklärung von GVE.
Informationen, die im Rahmen des Programms als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Founder-AGB unterliegen dem Recht der Republik Estland unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Tallinn, Estland.
Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Wohnsitzstaates des Founders bleiben unberührt.
11. Übertragbarkeit und Vererbbarkeit (Arbeitsentwurf)
Founder Units können grundsätzlich auf eine andere Person übertragen werden. Einzelheiten, Voraussetzungen und das Verfahren richten sich nach den Founder Terms, die für den jeweiligen Founder gelten.
Im Falle einer beabsichtigten Übertragung ist GVE vorab zu informieren. GVE steht ein Vorkaufsrecht zu: GVE kann innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab Mitteilung der beabsichtigten Übertragung in diese eintreten. Erfolgt innerhalb der vorgesehenen Frist keine Ausübung des Vorkaufsrechts, kann die beabsichtigte Übertragung nach Maßgabe dieser Founder-AGB durchgeführt werden.
Die übernehmende Person tritt in die Rolle des Founders und in die Founder Terms ein, die für den jeweiligen Founder gelten.
Founder Units sind im Rahmen dieser Founder-AGB vererbbar.
Hinweis: Dieser Abschnitt ist ein Arbeitsentwurf und bedarf der abschließenden anwaltlichen Prüfung.
12. Weiterentwicklung, Anpassung und mögliche Beendigung des Programms (Arbeitsentwurf)
Das Founder-Programm ist ein sich entwickelndes Vorhaben. Global Ventures Ecosystem OÜ entwickelt es kontinuierlich weiter und kann Programmabläufe, organisatorische Bestandteile und nicht wesentliche Inhalte im Rahmen dieser Founder-AGB anpassen oder fortentwickeln sowie – soweit dies erforderlich wird – das Programm beenden.
Eine solche Weiterentwicklung, Anpassung oder Beendigung erfolgt in einer für die Founder nachvollziehbaren Weise und führt nicht dazu, dass bereits begründete Rechtspositionen der Founder beliebig oder ohne geeignete Grundlage entfallen.
Wesentliche Änderungen der Rechte und Pflichten von Foundern dürfen nicht einseitig vorgenommen werden, sondern bedürfen einer geeigneten rechtlichen Grundlage oder – soweit erforderlich – der Zustimmung der betroffenen Founder.
Hinweis: Dieser Abschnitt ist ein Arbeitsentwurf und bedarf der abschließenden anwaltlichen Prüfung.
13. Bestandsschutz bereits aufgenommener Founder (Arbeitsentwurf)
Bereits dokumentierte Founder Units und die bei der Aufnahme akzeptierten Rechte bleiben bestehen und werden durch eine Weiterentwicklung, Anpassung oder Beendigung des Programms nicht verschlechtert. Eine spätere Weiterentwicklung führt nicht dazu, dass bereits aufgenommene Founder ihre bisher geltenden Rechte oder Pflichten verlieren oder sich diese rückwirkend ändern.
Maßgeblich bleiben die Founder Terms und Vereinbarungen, die für den jeweiligen Founder gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist.
Wesentliche Änderungen der Rechte und Pflichten bereits aufgenommener Founder bedürfen einer geeigneten rechtlichen Grundlage oder – soweit erforderlich – der Zustimmung der betroffenen Founder; sie erfolgen nicht einseitig und nicht automatisch.
Hinweis: Dieser Abschnitt ist ein Arbeitsentwurf und bedarf der abschließenden anwaltlichen Prüfung.
14. Schlussbestimmungen und Kontakt
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Founder-AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. GVE kann diese Founder-AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen und wird Founder über wesentliche Änderungen informieren.
Fragen zum Founder-Programm und zu diesen Founder-AGB richten Sie bitte an contact@globalventuresecosystem.com.